IMPRESSUM
Sportsbar Sport und Eventmanagement UG
ANSCHRIFT:
Sportsbar Sport und
Event-Management UG
Kaiserswerther Str. 142
40474 Düsseldorf
KONTAKT:
Fon: +49 [0] 211-8632 24 11
Fax: +49 [0] 211-86 32 24 99
E-Mail: kontakt@sportsbar-management.de
SITZ DER GESELLSCHAFT: Düsseldorf
GESCHÄFTSLEITUNG: Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin Frau Gundula Henn-Anschütz
REGISTER: AG Düsseldorf. HRB 70628
USt-IdNr.: DE291503558
Steuer-Nr.: 133/5870/2183
FA Düsseldorf-Mitte
Inhaltlich Verantwortliche:
Frau Gundula Henn-Anschütz (Anschrift wie oben)
Kontoverbindung:
Sparkasse Essen
IBAN: DE 6636 0501 0500 0197 6729
BIC: SPESDE3EXXX
AGB
Vertragsschluss
Mit der Anmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag mit unbefristeter Laufzeit kommt erst durch die Bestätigung der Max und Moritz Sports Academy zustande, im Folgenden MMSA
Identität und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens
Die MMSA ist ein Projekt der Sportsbar Sport- und Event- Management UG, vertreten durch die Geschäftsführerin Gundula Henn-Anschütz, Kaiserswerther Straße 142, 40474 Düsseldorf.
Kurse
Die MMSA ist berechtigt, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Krankheit abzusagen. Die Teilnehmer werden entsprechend darüber informiert. Die anteilige Kursgebühr wird in diesem Falle erstattet.
Über ggf. abweichende Veranstaltungsorte im Sommer und Winter werden die Teilnehmer ebenfalls informiert.
Sollte ein Teilnehmer die Termine eines bereits bezahlten Kurses nicht wahrnehmen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, je nach Verfügbarkeit, die Kursstunde während der Vertragslaufzeit in einem anderen Kurs nachzuholen.
Kurswechsel
Der Wechsel in einen anderen Kurs der MMSA ist, abhängig von der Verfügbarkeit und nach Rücksprache, generell möglich. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben davon unberührt.
Kursgebühren
Die jeweiligen Kursgebühren entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.
Beim Lastschriftverfahren wird die Kursgebühr jeweils zum 1. Eines Monats mittels SEPA-Basislastschriftmandat eingezogen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Zahlungsverpflichtete, die daraus entstehenden Kosten.
MMSA ist der berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sollte der der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug sein.
Rechnungen und Zahlungserinnerungen können auf dem elektronischen Weg übermittelt werden. Für Zahlungserinnerungen fällt eine pauschale Gebühr von EUR 5,00 an.
Kündigung
Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündbar. Sie erhalten in jedem Fall eine Bestätigung seitens MMSA.
Probezeit
Unbefristete Verträge können innerhalb der ersten 4 Wochen ohne Kündigungsfrist beendet werden (Probezeit). Dies ist spätestens am Tag des 4. Trainings nach Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits gezahlte Anmelde- und Kursgebühren können nicht erstattet werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen.
Aufsichtspflicht
Während der Kurse muss ein Sorgeberechtigter, oder ein von diesem Bevollmächtigter, anwesend sein. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei dieser Person.
Abholberechtigte
Sollte eine andere Person als die sorgeberechtigte das Kind abholen muss MMSA schriftlich mitgeteilt werden wer das Kind abholen darf.
Dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Training“ ein entsprechendes Formular.
Ausschluss des Teilnehmers vom Kurs bei Fehlverhalten
Sollte ein Kind dauerhaft die Gruppe stören, den Anordnungen der Betreuer wiederholt ignorieren oder sich aggressiv gegenüber anderen Kindern oder den Betreuern verhalten und das Verhalten trotz mehrmaliger Ermahnungen nicht abstellen, behält sich MMSA das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Gesundheitliche Voraussetzungen
Mit der Anmeldung zum Kurs bestätigen Sie, dass das Kind körperlich gesund und sportlich belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Sollte das Kind unter Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder Ähnlichem leiden, informieren Sie MMSA bitte bereits bei der Anmeldung darüber.
Haftung
MMSA, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für solche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Sach- und Vermögensschäden, die von MMSA, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, welche jedoch der Höhe nach beschränkt ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Für die Beschädigung, die Verwechslung und den Verlust von Kleidungsstücken und anderen von Kindern mitgebrachten Gegenständen übernimmt MMSA keine Haftung.
Entfernt sich ein Kind ohne vorherige Zustimmung des Trainers vom Kurs übernimmt MMSA ebenfalls keinerlei Haftung. Ebenfalls keine Haftung wird übernommen für Schäden, die durch grobes Fehlverhalten eines Kindes verursacht wurden. Auch diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Ausschlussfrist
Ansprüche des Kindes oder seiner Erziehungsberechtigten müssen innerhalb von drei Monaten nach Entstehung in Textform gegenüber MMSA geltend gemacht werden.